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HartzVerfG

Spannende Meldung von letzter Woche: Die Bundesverfassungsrichter haben sich mal zu Sanktionen bei Hartz IV geäußert, und stellen fest, dass Sanktionen über 30 Prozent hinaus nicht angehen. Weil eine Versorgung unter dem minimal nötigen zum Wahren der Menschenwürde mit der nicht vereinbar ist. Fällt für mich in die Kategorie offensichtlich. Könnensir jetzt allen Regierungen die das getragen haben, massiv Geld wegnehmen? Nein? Schade.