Skip to content

Verbotizei

Meldung aus der "das würden bestimmte Figuren bestimmt für 'unwahre Tatsachenbehauptungen' halten"-Ecke: Vor dem Verwaltungsgericht Dresden hat eine Person mit schwarzer Hautfarbe ein Urteil erstritten, nach dem diese unrechtmäßig von Polizisten kontrolliert worden sei. ZU dem Urteil hat wohl beigetragen, dass eine Person aus der Gruppe der Polizei die 'unwahre Tatsachenbehauptung' (weil, das Kann Ja Gar Nicht Sein!) getätigt hat, dass Grund für die Polizeikontrolle die Hautfarbe der kontrollierten Person gewesen sei. Wie schließlich auch schon ein Sprecher des gewesenen Bundesministers für Inneres, Bau und Heimat verbreitete, ist Racial Profiling verboten und würde nicht durchgeführt. Ich frage mich dann mal, ob das Dresdner Verwaltungsgericht von Personen im Polizeidienst angegangen wird, weil das Urteil ja unmöglich eien zutreffende Beschreibung der Taten von Personen im Polizeidienst enthalten kann.

Oh, und wo bleiben eigentlich Strafen für diejenigen, die - gerichtlich festgestellt - verbotene Eingriffe in die Freiheit der kontrollierten Person vorgenommen haben? Also vorausgesetzt, das Urteil wird rechtskräftig, sollte es ja Konsequenzen geben die sich nciht nur darauf begrenzen, dass Jahre später festgestellt wird, die Täter der verbotenen Tat hätten diese nicht begehen dürfen. Wenn Personen, die nicht zur Polizei gehören, andere Personen einsperren, würden so Straftatbestände wie Freiheitsberaubung, Nötigung, vielleicht noch Raub (weil mit Waffen ausgeführt) in Frage kommen. Und, nachdem die Polizei sicherlich gegen die kontrollierte Person wegen so Dingen wie 'Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte' ermittelt haben wird, kann man die Täter auch wegen Vortäuschung eienr Straftat belangen? Und warum all das nicht? Gelten Gesetze am Ende doch nur für den Pöbel, aber nicht für die Polizei?