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BVerfGerichtsklatsche

Und dann war da noch eine juristische Ohrfeige vom BVerfG an das Oberlandesgericht Hamburg. Das OLG hat sich wohl nicht zum ersten Mal rechtsfern verhalten, so dass die Verfassungsbundesrichter sich bemüßigt fanden, dass sie bei weiteren Verstößen die entsprechenden Urteile gleich kippen. In dem konkreten Fall hatte wohl ein Kläger länglich mit dem Gericht verhandeln dürfen, bevor dort eine "einstweilige" Anordnung erging. Die Verfassungsrichter weisen darauf hin, dass 'verhandeln' und 'einstweilig, ohne Anhörung der Gegenseite' nicht zusammen passen. Entweder ist das eine Verhandlung, dann hat der Gegner gehört zu werden, oder es ist was einstweiliges, dann gibt's aber keine Verhandlung. Klingt für mich als jusristischem Laien jedenfalls logisch. Ob die Richter am OLG, die wiederholt Recht gebrochen haben, dafür auch mal eine Strafe 'einstweilig' aufgebrummt bekommen können, wäre mal eine spannende Frage.