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Der Fall Kochbuch

Ihr erinnert euch bestimmt noch an die Frau Kochbuch und ihren Mann, die ihre Bilder dank SEO so platziert hatten, dass man auf der Suche nach Brötchen und anderen Fressalien recht einfach an Bilder von Frau Kochbuchs Mann geriet. Wer den Fehler gemacht hat, eines dieser Kunstwerke zu verlinken, ohne vorher einen Vertrag mit dem Herrn Kochbuch geschlossen zu haben, bekam recht bald einen kostenpflichtigen Brief vom Anwalt der Kochbuchs. Darun war dann eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung enthalten. Ähnlich erging es auch den Betreibern von Foren, deren Nutzer Artikel mit Links zu Bildern des Herrn Kochbuch eingestellt hatten. Hier traf die Unterlassungserklärung dann den Forenbetreiber, der doch bitte niemals wieder erlauben möge, dass in seinem Forum ein Beitrag eingestellt würde, in dem eines der Kunstwerke des Herrn Kochbuch unerlaubt abgebildet sei. Das führt dann dazu, dass die Forenbetreiber sicherheitshalber jeden Foreneintrag manuell freischalten müssten, um der Unterlassungserklärung garantiert gerecht werden zu können.

Soweit die Vorgeschichte. Heute taucht im Heise-Ticker eine Meldung auf, dass das OLG Hamburg der Meinung der Familie Kochbuch widerspricht, indem es eine Vorabprüfungspflicht ausdrücklich verneint. Damit entzieht der Richter der Unterlassungserklärung und der kostenpflichtigen Abmahnung ihre Grundlage, und sorgt dafür, dass die Familie Kochbuch nicht ganz so begeistert sein könnte. Es handelt sich bei der Meinungsäußerung des Richters zwar nicht um ein Urteil, aber ich rechne damit, dass das Urteil sich daran orientieren wird. Das versauert den diversen Klägern den Gerichtsstand Hamburg, der ja - mutmaßlich wegen der Rechtssprechung der Pressekammer am LG - bei Verstößen im Internet gerne gewählt wird. Zumindest Abmahnungen für Foren könnten damit in Zukunft deutlich zurückgehen. Ich bin absolut untröstlich für die armen Kämpfer gegen für das Recht.

Nachtrag: Golem hat das Thema einen Tag später auch entdeckt.

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Kommentare

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Michael Kostic am :

Was mich ja schon immer interessiert hat:

Wie hat der bewiesen das die Bilder wirklich von ihm stammen?

Immerhin bestand ja der Trick darin das z.B. kein Copyright Vermerk auf den Bildern zu finden ist. Wodurch konnte er das Gericht davon überzeugen das er persönlich die Aufnahmen gemacht hat? Bzw. ist denn nie wer auf die Idee gekommen genau dies anzuzweifeln?

Komisches Volk diese Deutschen...

Andre Heinrichs am :

Nachdem ich weder mit Herrn Kochbuch, noch dessen Anwalt bisher jemals zu tun hatte (und auch nicht vor habe, das zu ändern), kann ich nur sagen, dass ich darüber nichts gelesen oder gehört habe. Keine Ahnung, wie der das gemacht hat, der Folkert Kochbuch.

Michael Kostic am :

Das ist es was mich so wundert. Ist nicht persönlich gemeint. Aber alle möglichen Leute die eigentlich was von digital verstehen schreiben darüber, aber keiner hilft den Opfern durch z.B. eine fachlich kompetente Aussage womit die sich wehren könnten.

Egal...

Andre Heinrichs am :

Was du suchst, klingt nach Rechtsberatung. Und die darf ein Anwalt geben, nachdem man den befragt hat.

Michael Kostic am :

Eben nicht. Wo ist da die Rechtsberatung wenn ich jemanden frage: "Wodurch kann er nachweisen das dieses oder jenes digitale Bild tatsächlich von ihm stammt?"
Das ist eine schlichte Fachfrage. Eine Frage die, wenn sie mir Niemand ordentlich beantworten kann auch dem Richter stellen sollte. Dann kann doch auch der Richter auch den Kläger mal fragen: "Wodurch können Sie nachweisen das dieses digitale Bild von Ihnen stammt?"...

Wie gesagt. Es ist egal. Auch dies muss, wird sich ändern ;-)

Gruß

Jonas am :

Na zumindest eine Besserung. In unserem Land muss man es den Forenbetreibern wirklich schwer machen mit solchen Abmahnungen.
Jemand, der viele verschiedene Foren betreibt, kann unmöglich jeden Beitrag kontrollieren.

Hermann Müller am :

Hallo zusammen,

wenn ich das OLG Hamburg richtig interpretiere, dann wird gewerbmäßigen Abmahnern das Handwerk gelegt, die Lizenzgebühr von 100 Euro je Foto aus den Urheberrechten aber zugestanden. Die Hamburger Vorinstanzen sahen das anders: Abmahnkosten ja, Schadensersatz nein. Oder?

Was bedeutet das für Verletzung von Urheberrechten in Foren: Es gibt zwar keine proaktive Überwachungspflichten für Forenbetreiber und auch keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnungen, das OLG räumt aber einen Anspruch auf Schadenersatz in Form von "Lizenzgebühren" (im Kochbuch-Fall von 100 Euro)ein für den Inhaber der Urheberrechte. Ist die OLG-Entscheidung so zu verstehen? Wenn ja, dann sollten Forenbetreiber schon auf eine proaktive Kontrolle interessiert sein.

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