Fahren verboten
Während wir auf den Abschleppwagen gewartet haben, ist auf einem der benachbarten Parkplätze jemand in ein Auto eingestiegen, dessen Kennzeichen die Polizei wohl kürzlich von seinen Plaketten befreit hat. Soweit ich das verstanden habe, bedeutet das, dass dieser Wagen auf öffentlichem Grund weder länger stehen, noch fahren darf. Auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, hat der Fahrer nur gemeint, er würde mal kurz einen Käufer (wahrscheinlich für das Fahrzeug) am Bahnhof abholen. Dass er dafür über eine größere Anzahl öffentlicher Straßen fahren muss, was nun einmal verboten ist, war ihm dabei wohl egal.
Der Hausbetreuer, der nach eigener Auskunft die Polizei beim Abschleifen der Plaketten beobachtet hatte, hat nach der Abfahrt des erkenntnisresistenten Fahrers dann jedenfalls die Polizei angerufen, die dann mit einem Streifenwagen vorbeikam, während mein Auto gerade wieder lief. Wir haben dann versucht, den Fahrer zu beschreiben (nicht besonders erfolgreich, fürchte ich), und unsere Daten angegeben, um gegebenenfalls als Zeugen zur Verfügung stehen zu können. Mal sehen, ob es von dieser Geschichte noch etwas zu hören geben wird.
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