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"meinungsäußernde Inhalte" in Berlin verboten

Mir ist aufgefallen, dass ich diese Meldung aus Berlin weder im Blog, noch im Podcast erwähnt habe. Das Muss ich ändern.

Also: Da hatte eine Gruppe Aktionskünstler sich in Berlin eingefunden, um Hotte Köhler das Gedicht "An die Schönheit" von Ernst Stadler vorzutragen. Die anwesenden Polizisten waren erst dagegen, ließen sich dann aber doch dazu motivieren, den Vortrag zu erlauben. Danach gab es aber Ärger, weil das Gedicht beziehungsweise dessen Vortrag so etwas illegales wie "meinungsäußernde Inhalte" enthielt. Meinungsäußerungen sind in diesem Land nämlich verboten, müsst ihr wissen.

Ich weiß auch nicht, aber irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass die Polizei in Berlin dieses komische Grundgesetz nicht verstanden hat.