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Bundessicherheitshauptamt bereit zur Zensur

Das Bundessicherheitshauptamt Bundeskriminalgeheimdienst BKA hat verkündet, man sei bereit, die Liste der zuganszuerschwerenden Internetseiten zu erstellen. Die Liste sei dann auch Ganz Bestimmt kompatibel zu der Technik, die die Provider einsetzen würden. Aber technische Details zur Listenerstellung könne man "aus Sicherheitsgründen" auch nicht nennen. Security by Obscurity also. Wie das Amt die Liste dann an alle Provider verteilen will, die ja mit dem noch nicht in Kraft getretenen, und offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz gezwungen werden sollen, Seitenzugriffe zu erschweren, ist auch nur in der schwammigen Formulierung zu sehen, das 'werde dabei "im Benehmen mit zuständigen Stellen" sichergestellt'. Denn keiner der Verbände von ISPs verfügt über eine Liste von Providern mit mehr als 10.000 Kunden.

Die FDP könnte übrigens gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen wollen, wenn sie nicht nach der Wahl in der Regierung sitzt. Wobei mir völlig unklar ist, wie eine Regierungsbeteiligung der FDP das Gesetz verfassungskonform werden lassen könnte.

leyenhafte Forderung

Zensursula von den Laien hat mal wieder eine Forderung aufgestellt. In einem Interview mit der Rheinischen Post schwafelt die Frau folgendes:

 

Ja, bei den sozialen Netzwerken im Internet, die Jugendliche gerne nutzen. Ich möchte gemeinsam mit den Verantwortlichen solcher Kommunikationsforen, aber auch mit der Kompetenz der Jugendlichen einen Verhaltenskodex entwickeln. Es geht um achtsamen und wachen Umgang miteinander. Minderjährige müssen beispielsweise wissen, dass sich Erwachsene mit üblen Absichten in ihre Chats einschleichen können. Sie können soziale Kompetenzen im virtuellen Miteinander ebenso erwerben wie im realen Leben. Mobbing im Netz kann nicht toleriert werden. Respektvoller Umgang muss in Chats, blogs oder Foren so selbstverständlich sein, wie wir das auch im Schulalltag mit Streitschlichtern oder Vertrauenslehrern einfordern.

 

Was Frau Zensursula wüsste, wenn sie sich auch mal in das Internet begeben würde, was sie im selben Interview natürlich wieder als rechtsfreien Raum bezeichnet: So einen Verhaltenskodex gibt es bereits. Der nennt sich Nettiquette. Die RFC, in der die Nettiquette offiziell dokumentiert wurde, ist auch ganz neu. Die datiert auf 'October 1995'. Aber natürlich kann Frau Zensursula das nicht wissen, denn in ihrem Internetausdruck stand das nicht. Warum die Frau sich immer noch äußert, obwohl Jedem klar sein darf, dass sie nicht die geringste Ahnung hat, wovon sie redet, ist mir ehrlich schleierhaft.

Zensursuliert ohne Liste

Wenn stimmt, was ich hier gelesen habe, dann erzählen Arcor (VodaFAIL) und Terrorkom ihren Kunden, dass sie bereits Internetseiten zensursulieren ("zugangserschweren"). Dabei ist doch weder das Zugangserschwerungsgesetz in Kraft, noch will das BKA bereits Listen erstellt haben. Da fragt sich der geneigte Zuschauer doch, was da gesperrt werden mag. Alternativ erzählen die Hotline-Leute der Provider ihren Kunden Mist. was ich wirklich besser finden soll, weiß ich nicht.

(via)

dem Tauss sein Anwalt reagiert deutlicher

Der Anwalt von Jörg Tauss, der gestern bereits eine erste Reaktion auf das Geschwafel des Oberstaatsanwalts veröffentlicht hatte, hat sich heute nochmal etwas ausführlicher gemeldet. Die Kritik der Generalstaatsanwältin Hügel, die auch Chefin des Rehring ist, geht ihm eben nicht weit genug. während die Frau sich für den Presseanwalt einsetzt, verteile der die Termine, wann der Immunitätsausschuss Tauss' Immunität für eine Anklage aufheben könne. Dabei kann es ja noch gar keine Anklage geben, weil doch eben jener Jan Mönikes, den Tauss als Anwalt beauftragt hat, meiens Wissens immer noch den Bericht der Staatsanwaltschaft, um zu dem Stellung zu beziehen. Und erst danach sollte in einem rechtsstaatlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob überhaupt eine Klage erhoben werden sollte.

Aber die Entscheidung ist laut dem Herrn Oberlaberanwalt schon gefallen. Und wenn's nach dem ginge, dann stü ja auch das Urteil des Gerichts bereits fest. Zum Glück geht es nicht zwingend nach dem, was der Herr Oberstaatsanwalt so will.

nicht viel neues in vielen Worten

Der Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring hat gegenüber dem papiernen Megaphon (was so ähnlich heißt wie BLÖD) veründet, man (also er?) wolle Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss (früher: SPD, jetzt: Piratenpartei) erheben, weil zwar tatsächlich nur drei DVDs und Abbildungen auf einem Handy gefunden wurden, die kinderpornografisch seien, aber man der Verteidigung des Beschuldigten nicht glaube, dass er sich im Rahmen des Absatz 5 des relevanten Paragraphen 184b des Strafgesetzbuch gewähnt habe, der da sagt: "(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen."

Der Herr Oberstaatsanwalt meint, das damit begründen zu können, dass Tauss "keinen dienstlichen Auftrag" für seine Recherchen gehabt habe. Das verwunder, möchte man doch vermuten, dass ein Oberstaatsanwalt den Artikel 38 des Grundgesetzes kennen könnte, der da recht unzweifelhaft ausführt: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." 

Aber sehen wir mal von den angeblichen Inhalten des Berichts ab, dann ist die Veröffentlichung noch aus anderem Grund interessant: Der Bericht, über den der Oberstaatsanwalt die Presse so freigiebig informiert hat, liegt momentan beim Anwalt des Beschuldigten,  damit dieser zu den Inhalten des Berichts Stellung nehmen können soll. Das dient eigentlich dazu, dem Beschuldigten noch einmal Gelegenheit einzuräumen, sich zu den konkreten zu äußern, und gegebenenfalls dadurch der Staatsanwaltschaft zu zeigen, dass das Verfahren nicht vor Gericht geklärt werden muss. Wenn nun aber der Oberstaatsanwalt schon verkündet, man werde in jedem Fall Anklage erheben, egal, was Tauss oder sein Anwalt in der Sache zu sagen haben, dann ist das im Minimum ziemlich dreist (nicht, dass eben dieser Oberstaatsanwalt in der Sache nicht schon durch extreme Dreistigkeit aufgefallen wäre, als er im ehemaligen Nachrichtenmagazin der Reaktion von Tauss widersprochen hat, noch bevor dessen Anwalt überhaupt Akteneinsicht gewährt wurde), möglicherweise sogar strafbar. Konsequenterweise müssten seine Kollegen gegen den Herrn Oberstaatsanwalt ein Verfahren eröffnen, ihn medienwirksam als Verräter diffamieren, und schon für schuldig erklären, bevor er überhaupt eine Gelegenheit gehabt hätte, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Davon mal ganz abgesehen gibt es zum Absatz 5 des §184b StGB, auf den Tauss sich bisher immer berufen hat, noch gar keine Gerichtsurteile, so dass seine Verteidigung sich eventuell auf einen Verbotsirrtum berufen könnte, nachdem die Staatsanwaschaft ja auch nicht behaupten will, Tauss habe sich das kinderpornografische Material zum 'Eigengebrauch' beschafft. Mit seiner Logorrhoe hat der Oberstaatsanwalt also weder sich, noch einer eventuellen Anklage einen Gefallen erwiesen, wie die scheidende Chefin der Behörde auch öffentlich mitgeteilt hat. Leider ist heutre deren letzter Arbeitstag in dem Amt, so dass Rehring nicht damit rechnen muss, von ihr zu passenderen Aufgaben abgestellt zu werden, wie zum Beispiel der Reinigung der behördeneigenen Toiletten. Für die 'Kunden' seines Amtes wäre das jedenfalls eher zuträglich...

Wofür Amazon das DRM auch nutzen kann

Warum DRM immer eine blöde Idee ist, hat am Wochenende Amazon biewiesen. Die Firma hat Bücher, die deren US-Kunden auf ihren Kindle-Geräten gelesen haben, beim nächsten Netzkontakt des Geräts gelöscht. Begründet wurde das damit, dass Amazon, beziehungsweise der Verlag nicht die Online-Rechte hätte. Die Kunden haben zwar den 'Kauf'-Preis zurückerstattet bekommen, aber es bleibt doch ein schaler Nachgeschmack.Ein möglicher Vergleich mit der echten Welt wäre, wenn man sich im Buchladen ein Buch kauft, und der Buchhändler danach zu einem Hausbesuch vorbeikäme, um das Buch durch einen Stapel Kleingeld zu ersetzen. Das wäre wohl kaum jemandem Recht, aber im angeblich rechtsfreien Raum Internet ist das einfach möglich, weil Kindle-Geräte von sich aus immer wieder nach Hause telefonieren, um herauszufinden, ob man neue Bücher gekauft hat, und offenbar auch um herauszufinden, ob Käufe nicht mehr gelten.

Ach ja, bei den entkauften Büchern handelt es sich übrigens um die Bücher 'Animal Farm' und '1984' eines gewissen George Orwell, was nicht gerade einer gewissen Ironie entbehrt.

Tja, Amazon, das war wohl nichts.

Brauserbeauftragte dreht frei

Über das Interview der Brauserbeauftragten der Regierung, Brigitte Zypries mit Reportern des Papiermediums 'Welt' könnte ich mich jetzt gründlich aufregen. Oder ich verweise einfach auf diese kritische Würdigung der Aussagen der Frau Z. So schone ich nicht nur meine Nerven, sondern habe auch eine recht gründliche Betrachtung gefunden.

ComPod #164: VodaFAIL, Teil 3

Tech, Space und Mafia. Mit Endeavour und Regen.

Im dritten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit den Meldungen aus der Technik-Ecke. Mit dabei: eGK-Peng, STS-127 endlich unterwegs, Mafia (NZ-Three strikes, Frankreich), AppStore-Zahlen, Killerspiel-Petition über 50.000, YouTube IE6, Marsflug-Sim, Versionsverwaltungspatent, Ballmer gegen Chrome OS, iTunes 8.2.1, Saudiwanze, NASA-Chef bestätigt, TJI: Piratenbucht kostet. Für Musik sorgt dabei Broken Poets mit dem Titel 'Along the Way'.

Länge: 52:06, 47,7 MB.

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ComPod #164: VodaFAIL, Teil 2

Politik. Teil zwei von zwei. Mit Peiplein.

Im zweiten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit der Politik. Mit dabei: No-kids, Gen-Profile bei der Polizei, Datenweitergabe 2, Schwafble, FDP in Hessen, Konjunktur, EÜberwachung, Werkssprengung, Peiplein, Terrorhelfer, Demjanjuk 3, Popel wählerisch, 16 Schuss, Transsilvana unbeliebt, Bayernwanze, BKA-Honigtopf, Asse sabscht, BVerfG im Zweifel für Ermittler, BND-Iran-Bombe, israelisches Geschwurbel, SH-Ende, Österreich verfasst Polizeirecht, Schweiz-Überwachung, Piraten bei Bundestagswahl. Für Musik sorgt dabei Anemo mit dem Titel 'Fallout Renegade'.

Länge: 47:17, 43,3 MB.

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ComPod #164: VodaFAIL, Teil 1

Politik. Teil eins von zwei. Mit Zensur-Update.

Im ersten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit der Zensur. Mit dabei: Bundesnickrat, Zensur statt Obst, BSI-Gesetz, einstimmig, Israel zensiert nicht, Hotte 'antwortet', EUnrecht, VodaFAIL, Iraner sagen No kia, Kasachstan, Zensursula tut bedauernd. Für Musik sorgt dabei Opened Paradise mit dem Titel 'Prayers for the Damned'.

Länge: 48:25, 44,4 MB.

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endlich unterwegs:STS-127

In der vergangenen Nacht (0:03:10 MESZ) hat das Shuttle Endeavour endlich zur Mission STS-127 abgehoben, bei der diverse Komponenten am japanischen Kibo-Modul angebaut werden sollen, die ermöglichen sollen, dass von dort direkt Forschung außerhalb der ISS gesteuert und durchgeführt werden kann.

Der Start war ursprünglich bereits für Mitte Juni geplant gewesen musste aber wegen eines Wasserstofflecks an der Ground Umbilical Carrier Plate verschoben werden, konnte dann erst Mitte Juli wieder versucht werden (das Stichwort hier ist Beta Cutout), und musste dann noch mehrfach wegen Gewittern weiter verschoben werden, die um diese Jahreszeit in Florida nicht unüblich sind.

Nun ist es der 7-köpfigen Besatzung im insgesamt sechsten Betankungs-Anlauf gelungen, sowohl die technischen, wie auch die meteorologischen Herausforderungen zu meistern. Die Astronauten waren zum dritten Mal in das Shuttle gestiegen, nachdem bei der Betankung keine Anomalien aufgetreten waren. Während der rund 10-minütigen Reise sind keine Anomalien aufgetreten, soweit ich das mitbekommen habe.

VodaFAIL

Der Internet- und Telefonprovider VodaFAIL (oder so ähnlich) verkündet, dass die Zensur-Debatte jetzt doch ausgeklammert werden möge:

Um langfristig zu dem Thema eine sachliche Debatte zu führen, ist es aus unserer Sicht wichtig, den Extremfall Kinderpornographie aus der Diskussion um Internetsperren als erledigt ausklammern zu können.

Der Sturm aus Scheiße, der auf den Zensurprovider niederregnet, ist übrigens äußerst lesenswert.

Als Gedächtnisstütze: VodaFAIL war der Anbieter, der ohne jeglichen öffentlichen Widerstand den Zensursula-Vertrag unterschrieben hat, noch vor dem Bundestagsbeschluss verkündet hat, gar kein Gesetz für die Zensur zu benötigen, und in der letzten Woche eine lächerliche Werbekampagne für eine Dscheneräschn Aploht losgetreten hat. Oder anders ausgedrückt: Diese Firma darf wohl als Zensurbefürworter gelten.

Hotte-Antwort

Unser aller Bundespräsident hat sich bequemt, auf die diversen Briefe zu antworten, in denen er gebeten wurde, dass offensichtlich verfassungswiedrige Zensur-Gesetz nicht zu unterzeichnen.

Kurz zusammengefasst teilt er mit: Er würde abwarten wollen, bis das Gesetzgebungsverfahren vorbei sei (komisch, da fehlt doch nur noch seine Unterschrift? Will er warten, bis er unterschrieben hat, bevor er sich überlegt, ob er unterschreiben soll?). Außerdem würde er verfassungsrechtliche Hinweise aus den Briefen in seine Überlegungen einbeziehen. Es bleibt zu hoffen, dass der MAnn nicht nur Formbrieft.