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Porno-Abmahner als Straftäter?

Interessant: Da hat jemand einen Porno runtergeladen, und dafür eine Abmahnung nach Urheberrechtsgesetz erhalten. An sich ist das ja nicht überraschend, aber uneigentlich hatte der Abgemahnte seinen Maultierclient (aMule) so verändert, dass der sich nur mit anderen Clients verbindet, die ihn auch mit Daten bedenken. Das eröffnet dann aber ziemlich genau zwei Möglichkeiten: Entweder haben die Abmahn-Anwälte sich nicht mit dem Client des Abgemahnten verbunden, oder sie haben dem auch Daten geschickt. Da es sich bei den Daten ja wohl um einen Porno gehandelt haben dürfte, fällt das dummerweise unter einen gewissen §184 Strafgesetzbuch. Denn Verbreitung von Pornografischem Material 'wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.' Tja, dann bleibt für die Anwälte zu hoffen, dass sie vom Abgemahnten keine Daten erhalten haben, und damit die Verbreitung nicht direkt beweisen können. Dass dann ihre Abmahnung hinfällig sein dürfte, nehmen die Anwälte doch bestimmt billigend in Kauf.