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BVerfG will nicht beschwert werden

Die Parteien "Freie Union" und "Die Partei" werden nicht bei der Wahl antreten dürfen, hat heute das Bundesverfassungsgericht beschieden. Denn Beschwerden zur Wahl dürften erst nach der Wahl beim Bundestag eingeworfen werden, der ja ziemlich sicher in rund drei Jahren befinden dürfte, dass die Wahl natürlich völlig korrekt abgelaufen sei. Danach dürften die Beschwerden dann erst in Karlsruhe eingereicht werden.

Kleine Spende

Den Banken geht es bekanntlich schlecht. So schlecht, dass der Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann die Feier zu seinem sechzigsten Geburtstag im Kanzleramt feiern durfte. Na, da lehne ich mich doch mal zurück und warte ab, ob die Kanzlerette über dieser Geschichte eine Dienstwagen-Affäre hat. Spon, taz dazu.