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Linkvernichtsicherung

Neues vom Landgericht Hamburg. Da hatte ja am Donnerstag der Heise-Justiziar Jörg Heidrich hingeschrieben, ob man ihm eine verbindliche Aussage dazu abgeben könnte, dass auf der Gerichts-Webseite keine nach Rechtsprechung des Landgerichts illegalen Inhalte stünden. Am Freitag schrieb da jemand, dass man sich melden würde. Das ist nun inzwischen geschehen. Kurz zusammengefasst: Man halte das alles für legal, was da auf der Webseite wäre. Aber rechtsverbindlich erklären wolle man das nicht.

Einerseits kann ich ja den Gerichts-Knecht verstehen, der da nichts verbindliches fallen lassen will. Andererseits wage ich zu bedreifeln, dass ein gewisses Landgericht hierzustadt sich damit zufrieden geben würde, dass irgend ein Knilch unverbindlich irgendwas behauptet hat. Dummerweise (für die Rechtspraxis) wird das so nicht geklärt. Dafür müsste schon jemand auf die Gerichtswebseite verlinken, und sich dann eine Klage vor dem Landgericht Hamburg einfangen. Am besten für den Frieden wäre es auch, wenn das Verfahren dann bis zum Bundesgerichtshof getrieben würde, wo dann ein verbindliches Urteil dazu ergehen könnte, ob ein Webseitenbetreiber wirklich für irgend etwas haftet, von dem noch nicht einmal die realitätsfernen Richter hierzustadt behaupten, dass er das gewusst hätte haben müssen.

Wobei es schon praktisch wäre, wenn jemand den Betreiber der Webseite eines gewissen Landgerichts verklagen könnte. Das würde nur vermutlich nicht vor diesem Landgericht verhandelt werden, wegen Befangenheit. Bis solche Verfahren irgendwo angestrengt werden, müssen wir wohl in der Unsciherheit leben, nicht zu wissen, ob jeder Webseitenbetreiber für das gesamte Internet haftet, oder ob das Landrecht Hamburg doch nicht ganz so weit reicht.