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Wer auch sonst-Urteil

Diese Meldung von Samstag, wirft mei mir die Frage auf, warum es dafür eigentlich erst ein Urteil des Bundessozialgericht brauchte. Da wrde das Jobcenter also verurteilt, einer Ein-Euro-Kraft den üblichen Tariflohn zu zahlen, die nämlich als Putzfrau eingesetzt wurde, und damit gerade keinen zusätzlichen Job, sondern einen regulären Arbeitsplatz besetzt. Wenn das Jobcenter meint, die Statistiken schönen zu müssen, indem Menschen auf Billigjobs gesetzt werden, die eigentlich ganz normale Vollzeit-Berufen sein müssten, muss das Jobcenter da schlicht draufzahlen. Und, wenn ich das richtig verstehe, eben nicht nur bis auf Hartz IV-Niveau, sondern bis auf den Tariflohn, der dann doch über Hartz IV liegen dürfte.

Da frage ich mich, wer denn sonst die illegale Vermittlung bezahlen sollte. Neben dem Jobcenter bliebe eigentlich nur der Ausbeutgeber, der einen regulären Job als Billigjob dem Jobcenter gemeldet hat. 

Das ist also der Aufschwung XXL, und das Jobwunder?