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iOS 5-Lob

Gestern Abend habe ich mich ja erstmal nur ausheulen müssen über die Fehler in iOS 5 rund um die Smart Playlists. Dabei ist nicht alles schlecht an iOS 5. Hier mal die Dinge, die mir seitdem aufgefallen sind: Die neuen Notifications sind angenehm unaufdringlich, können jetzt bei Push-Mail auch Infos zu den Mails anzeigen (da muss ich nicht mehr raten, was da an Mails gekommen ist), und der iTunes-Sync blockiert jetzt nicht mehr das ganze Gerät. Bisher war es ja immer so, dass man ein iPhone/Touch-iPod oder iPad nach dem Anstöpseln nicht mehr benutzen konnte, bis der Sync dann mal fertig war. Wenn es in iOS 5 noch Funktionen gibt, die man beim Sync nicht nutzen kann, sind die mir noch nicht begegnet.

Den Wifi-Sync möchte ich ja lieben, aber leider steht der in einem für mich interessanten Anwendungsfall nicht zur Verfügung: Wenn iPhone per Personal Hotspot ein WLAN für den Mac aufspannt, kann zumindest iPhone keinen Sync lostreten. Wie es aussieht, findet er schlicht den Rechner nicht. Warum auch immer.

Bei dem Playlist-Problem gibt es insofern Besserung, als ich inzwischen in den Listen mit ungehörten Audio- bzw. Videopodcasts Einträge habe, wenngleich die Reihenfolge immer noch zufällig aussieht. Wirklich zufällig ist sie nicht, denn das gerade aktualisierte iPhone 3GS zeigt die selbe Reihenfolge wie das iPhone 4. Sieht aus, als hätte da jemand den falschen Code aus iPhone OS 3 wieder ausgegraben. Apropos 3GS: Das scheint die Smart Playlist nicht selbst zu aktualisieren, weshalb da sogar die Liste aller ungesehenen oder -gehörten Podcasts die richtige Reihenfolge hat. Es gibt aber auch weiter Playlisten, die auf beiden Geräten leer angezeigt werden: Ungehörte Dateien von heute, alle Audio-Podcasts, alle Video-Podcasts und alle Podcasts insgesamt sind leer. Meine Lösung bis auf weiteres: Ich hab in iTunes eine dumme Playliste angelegt, in die ich nach dem Download dann die Podcasts reinschieben muss. Nachdem ich denen bisher schon per Selected Tags to Lyrics die Infos aktualisiert habe, ist das nur ein relativ kleiner Schritt. Trotzdem sollte der nicht nötig sein.

(eigentlich wollte ich diesen Text früher online haben, aber offenbar gab es ein Problem mit den Datenbanken bei manitu)

Wanztag 5

Wenn ich die FAZ gerade richtig verstehe, hat das BKA oder eine andere Behörde unter der Verantwortung des Innenfriedrich bei Digitask auch die Wanzensoftware gekauft, aber 'eine deutlich vereinfachte und zugleich besser abgesicherte' Fassung. Was immer das konkret heißen mag. Da fällt mir dch wieder das ausfallend spezifische Dementi ein, dass das BKA diese Software nicht eingesetzt habe.

Was mag da also passiert sein? Hat das BKA diese Software gekauft aber nicht eingesetzt, hat eine andere Behörde (Verfassungsgeheimdienst?) die Software gekauft und genutzt, oder hat das BKA die gekauft, aber anderen Behörden überlassen?

Dass die Digitask-Leute ihre Krisenkommunikation deutlich verbessern könnten, dprfte kaum noch wichtig sein, denn, wie ich im neuesten Kuechenradio gehört habe, empfiehlt mindestens Ulf Buermeyer, dass keine Behörde mehr Wanzen bei Digitask einkaufen sollte, so schlampig, wie die ja war.

Kaum noch ins Gewicht fällt, dass der bayrische Innenherrmann wohl immer noch nicht das Konzept des Rechtsstaats verstanden hat. Kleiner Tipp: Wenn ein Gericht rechtskräftig urteilt, dass eine Screenshot-Funktion nichts bei einer Telefonüberwachung zu suchen hat, dann ist das Urteil mindestens für den betreffenden Fall endgültig. Und die Frage, ob Wanzen als Telefonüberwachung eingesetzt werden dürfen, ist mindestens umstritten, wo die mildere Methode zumindest bei Skype darin besteht, dass man als Polizei freundlich bei Skype nachfragt, die einen Richterbeschluss nach eigener Aussage gerne bereit sind umzusetzen. Okay, dann kann man nicht die ganzen anderen Wanzen-Funktionen nutzen und Dateien auf dem beschnüffelten Rechner speichern, auf den Bildschirm glotzen, oder beliebige weitere Programme auf den Rechner schieben und ausführen. Die sind aber bei einer Telefonüberwachung ohnehin nicht erlaubt (und damit verboten), beziehungsweise absolut verboten (Dateien auf nen Rechner schleusen hat das BVerfG absolut verboten, wenn ich das richtig verstanden habe.