BKA darf nicht zensursulieren
Kategorie Netzfund, erfreulich: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass das BKA nicht zensursulieren darf. Zitat von dort:
[..] wird dem Beklagten aufgegeben, unverzüglich eine eidesstaatliche Versicherung seines Präsidenten und eine eidesstaatliche Versicherung des für die Erstellung der Listen der vollqualifizierten Domainnamen zuständigen Referatsleiters des BKA vorzulegen, aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der Arcor AG & Co KG am 07.04.2009 geschlossenen Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider Arcor (incl. Tochter- und Schwesterunternehmen) zur Verfügung gestellt worden sind und werden. Eine Übermittlung der “Sperr”-Listen an Arcor erfolge erst nach in Kraft treten des Gesetzes und auf der Grundlage des Gesetzes.
Die Entscheidung betrifft zwar nur VodaFail, aber ich gehe davon aus, dass auch die anderen Zensurprovider Probleme bekommen dürften, wenn die sich auf die Geheimverträge berufen wollten. Ach ja: Herr Dörrmann (SPD): Die Verträge muss man wohl doch nicht per Gesetz 'einfangen', die gelten nämlich einfach nicht.
Update: Dafür sieht es so aus, als hätte die EU keine Einwände gegen die Internetzensur. Das Zensursula-Gesetz könnte dann demnächst doch in Kraft treten.
Pöblusconi
Silvio Berlusconi, dessen selbstgestrickte Immunität kürzlich vom italienischen Verfassungsgericht einkassiert wurde, ist jetzt also reichlich unbegeistert. Dummerweise hat das Gericht Berlusconi den Weg aus den diversen Gerichtsverfahren versperrt, die gegen ihn laufen.
Mich würde ja mal interessieren, was passiert, wenn jemand während eines laufenden Gerichtsverfahrens in Deutschland zum Bundestagsabgeordneten gewählt würde. Dass die Immunität eines Abgeordneten in einem laufenden Verfahren schützen würde, gilt ja hoffentlich nicht.