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Unterhelt

In letzter Zeit häufen sich gefühlt die eigenartigen Gerichtsurteile. Hier gibt es wieder eins. Anders als bei den Urteilen der Landgerichte Köln oder Saarbrücken hat hier der Bundesgerichtshof geurteilt, und es ging auch mal nicht um Urheberrechte, sondern um Unterhalt. Und zwar um die Kosten für die Pflege eines Vaters, der sich bereits Jahre vorher so weit von seinem Sohn distanziert hatte wie nur möglich. Nachdem der Vater Pflegebedürftig geworden war, hatte das Sozialamt die Kosten übernommen, wollte die dann aber vom Sohn zurückerhalten. In dem Fall hat jetzt der BGH befunden: Kinder haften auch dann für ihre Eltern, wenn die mit ihnen nichts mehr zu tun haben wollten, weil als die Kinder klein waren, die Eltern sich ja um die Kinder gekümmert hätten. Oder so habe ich die Argumentation zumindest verstanden.

So richtig einleuchtend finde ich das aber nicht. Wenn der Vater doch schon vor Jahren jeglichen Kontakt zum Sohn abgebrochen hatte, und der auch nur den Pflichtteil an Erbe überhaupt bekommen hat, will mir nicht in den Schädel rein, dass der Sohn aber trotzdem noch für den Vater zahlen soll, den ja nur die Genetik überhaupt noch mit dem Sohn verbunden hat. Aber vielleicht gibt es zu dem Urteil noch irgendwo eine Erklärung, die mich nicht an der Korrektheit zweifeln lässt.