Bundeskriminelle Geheimanforderung
Bekanntlich treibt das BundesKriminelle Amt die Einführung der Zensurinfrastruktur voran, obwohl es immer noch kein gültiges Gesetz gibt, auf dessen Basis der Bundeskriminalgeheimdienst diese Anforderung begründen könnte. Jetzt verlangt das BKA also, dass die Provider am 2. Oktober ein Anforderungspapier persönlich abzuholen haben. Da fragt sich der geneigte Zuschauer, was da wohl geheimes drin stehen mag. Viel kann auch der Heise-Ticker nicht beitragen, aber immerhin gibt es eine offizielle bulshytt-Begründung:
Die Wiesbadener Polizeibehörde selbst begründet die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache mit der Befürchtung, dass sonst zu viele Einzelheiten über die geplante Sperrinfrastruktur bekannt werden könnten. Dem hält der eco entgegen, dass mit dem Papier allein geregelt werden solle, in welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche auf blockierte Seiten zur Verfügung gestellt werden. Es sei daher unbegreiflich, dass nicht einmal Providerverbände den Entwurf für die Umsetzungsbestimmungen sehen und ihre Mitglieder beraten dürften. Die vom BKA gesetzte Frist zur Abgabe zur Kommentierung der Initiative bis zum 19. Oktober sei zudem viel zu kurz.