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ComPod #417: Edathritt, Teil 2

Politik. Teil zwei von zwei. Mit Regierung, Wirtschaft und mehr.

Im zweiten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit der Politik. Mit dabei: 

  • Regierung
    • Transsilvana undoktriert
    • CDEU
    • Mordefinition
    • Ohiebung
    • Schwafhofer
    • Doppelpass
    • Mergegen
    • Edathe
    • Bestechsetz
    • Diäförmchen
    • Opposentwurf
    • Edasuchung
    • Genkel
    • Bullsiggi
    • Edathregung
    • Sigvention
    • Steuerdoppel
    • Bloggerausweis
    • VDochS
    • Sigtober
    • Brüllteidi
  • Wirtschaft
    • EZGH
    • SpriN24
    • Exp-Minus
    • Zusatzkasse
    • Mindestwinn
    • 1,75 erwartet
    • ADAbgang
    • Niedwanderer
    • Inflanuar

Für Musik sorgt dabei PS22-Chorus mit den Titeln 'Fire' und 'Rockstar'.

Länge: 55:16, 50,7 MB.

Feedback hier, per Mail oder bei Twitter ist übrigens immer noch ausdrücklich erwünscht. ;-) In iTunes könnt ihr den ComPod übrigens auch ganz einfach abonnieren, mit einem anderen Podcatcher den Podcast-Feed oder den Bitlove-Feed nutzen.

ComPod #417: Edathritt, Teil 1

Politik. Teil eins von zwei. Mit Terror, Schnüffelei und mehr.

Im ersten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit der Politik. Mit dabei: 

  • Terror
    • Rechtstaten
    • NoFly
  • Schnüffel
    • EU-Fluch
    • Merregung
    • Telegrenz
    • Rangericht
    • CDitik
    • Schrönger
    • Wocheneu
    • EUssagebereit
    • Crawler
    • Metamord
    • EU-Parlanichts
    • Kündiblub
  • Drorida
  • Schweizgrenzung
  • DeathpaKlage
  • Elterhalt

Für Musik sorgt dabei PS22-Chorus mit den Titeln 'Bottom of the River' und 'Counting Stars'.

Länge: 53:49, 49,3 MB.

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Unterhelt

In letzter Zeit häufen sich gefühlt die eigenartigen Gerichtsurteile. Hier gibt es wieder eins. Anders als bei den Urteilen der Landgerichte Köln oder Saarbrücken hat hier der Bundesgerichtshof geurteilt, und es ging auch mal nicht um Urheberrechte, sondern um Unterhalt. Und zwar um die Kosten für die Pflege eines Vaters, der sich bereits Jahre vorher so weit von seinem Sohn distanziert hatte wie nur möglich. Nachdem der Vater Pflegebedürftig geworden war, hatte das Sozialamt die Kosten übernommen, wollte die dann aber vom Sohn zurückerhalten. In dem Fall hat jetzt der BGH befunden: Kinder haften auch dann für ihre Eltern, wenn die mit ihnen nichts mehr zu tun haben wollten, weil als die Kinder klein waren, die Eltern sich ja um die Kinder gekümmert hätten. Oder so habe ich die Argumentation zumindest verstanden.

So richtig einleuchtend finde ich das aber nicht. Wenn der Vater doch schon vor Jahren jeglichen Kontakt zum Sohn abgebrochen hatte, und der auch nur den Pflichtteil an Erbe überhaupt bekommen hat, will mir nicht in den Schädel rein, dass der Sohn aber trotzdem noch für den Vater zahlen soll, den ja nur die Genetik überhaupt noch mit dem Sohn verbunden hat. Aber vielleicht gibt es zu dem Urteil noch irgendwo eine Erklärung, die mich nicht an der Korrektheit zweifeln lässt.

Edathsuchung

Der SPD-Politiker Sebastian Edathy hat am Wochenende verkündet, sein Abgeordnetenmandat abzugeben, aus "gesundheitlichen Gründen". So weit wäre das mir keine Meldung wert, aber gestern schwappren dann Meldungen in mein Blickfeld, nach denen Wohn- und Büroräume des ehemaligen Abgeordneten durchsucht wurden. Ihm werde vorgeworfen, kinderpronografische Materialien zu besitzen, laß ich da. 

Edathy reagierte dann auch recht schnell, und widersprach (spannenderweise wohl auf Facebook) den Vorwürfen. Und dann verwieß er noch auf die Unschuldsvermutung, die er für sich in Anspruch nehme. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, ist er aber gar nicht vor Ort, sondern hält sich irgendwo im Ausland auf. 

Ob an den Vorwürfen etwas dran ist, kann ich nicht einschätzen, da soll sich die Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls ein Gericht drum kümmern. Was ich aber spannend finde ist die zeitliche Nähe des Rücktritts aus nicht näher erläuterten gesundheitlichen Gründen, und die Tatsache, dass der ehemalige Abgeordnete sich wohl ziemlich kurz nach seinem Rücktritt abgesetzt haben muss. Den Bezug auf die Unschuldsvermutung würde ich ihm ja einräumen, wenn denn der Herr Edathy nicht einer der lauteren Verfechter der Verdachtsumkehr gewesen wäre. Der feine Herr Sicherheitsabgeordnete hat sich nämlich lange für die verdachtsfreie Speicherung sämtlicher Kommunikationsverbindungsdaten eingesetzt, und damit eben die Unschuldsvermutung für alle Bürger des Landes eingeschränkt. Da fällt es mir schon schwer, ihm das Recht einzuräumen, bis zu einem rechtskräftigen Urteil weiter als unschuldig behandelt zu werden.

In Anbetracht der Enthüllungen dank Edward Snowden kann ich aber auch die Idee nicht ganz abschütteln, dass ein Geheimdienst ihm jetzt etwas in die Schuhe schieben wollte. Andererseits hat Edathy zwar den NSU-Untersuchungsausschuss geleitet, dabei aber nicht so deutlich auf die Geheimdienste eingeschlagen, dass die ernsthaft etwas bemerkt haben dürften.

Für mich bleibt hier kein Fazit, ich warte einfach ab, was die (inzwischen komischerweise nicht so gesprächige) Staatsanwaltschaft verlautbart (bei einem Abgeordneten Tauss war die Presse damals noch während der Durchsuchung informiert worden, fällt mir da ein). Und wenn sich die Vorwürfe als haltlos herausstellen, wie Edathy verkündet hat, dann wird der doch sciher erklären, wie die zeitliche Koinzidenz und seine akute Abwesenheit zustande kamen. Einen eigenartigen Beigeschmack haben die zufälligen Zufälle jedenfalls.

Gerirre

Neues aus der verrückten Gerichtswelt: Dieses Mal geht es ausnahmsweise mal nicht um das LG Köln, sondern das Landgericht in Saarbrücken, was der Meinung ist, ein Domain-Registrar sei haftbar für Urheberrechtsverletzungen, die auf eienr durch ihn registrierten Seite stattfänden. Mir will kein Vergleich dazu einfallen, für wie verrückt ich diese Meinung halte, deshalb belasse ich es beim Wort sehr. Was gut, dass Richter an Landgerichten nicht in der Medizin arbeiten, die könnten glatt auf die Idee kommen, Patienten zu erschießen, um sie zu "heilen".

Fritzdate

Fiese Sache: In den letzten Wochen gab es Berichte, dass immer wieder Menschen über riesige Telefonrechnungen klagten, die sie nicht selbst verursacht haben wollten. Bei genauerer Betrachtung kam dann raus, dass die verschiedenen Personen gemeinsam hatten, dass sie über Fritzboxen mit Telefonfunktion ins Netz gingen. Irgendwann letzte Woche hatte AVM die Empfehlung veröffentlicht, dass man doch den Fernzugriff in der Fritzbox deaktivieren, oder gar nicht erst aktivieren sollte. Am Freitag hatten die AVM-Techniker ihre Analyse so weit geschafft, dass sie einen Angriffsvektor über den Fernzugriff gefunden und einen ersten Fix gebaut hatten, der seitdem auf verschieden Modelle der Fritzboxen gebracht werden kann. Wer eine betroffene Fritzbox hat, tut gut daran, das Betriebssystem darauf zu aktualisieren. Funktionell habe ich keine Veränderungen bemerkt, und auch nicht vor den Fernzugriff zu nutzen, aber eine Sicherheitslücke lädt ja immer auch übelriechende Besucher ein, wie Geheimdienstler, die meinen, man habe nichts zu verbergen zu haben.

BVerfGabe

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einer Klage gegen die Krisenmaßnahmen der europäischen Zentralbank befasst, und findet, dass die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wären. Nachdem die Bank aber nicht nur deutschem Recht unterliegt, soll sich jetzt noch der euopäische Gerichtshof damit befassen, ob das EU-Recht die Maßnahmen vielleicht doch erlauben würde. Wenn ich das richtig mitbekomme, ist das der erste Fall, wo sich das BVerfG an den EuGH wendet. Bisher haben die Verfassungsrichter ihre Urteile ohne das europäische Gericht gefällt. Nachdem die EU es ja auch immer noch nicht auf eine ernstgemeinte Verfassung bringt (der Versuch dazu ist damals krachend gescheitert und dann als "Vertrag von Lissabon" unter anderem Namen wiederauferstanden), frage ich mich ohnehin, ob es so etwas wie das deutsche Verfassungsgericht auf EU-Ebene überhaupt geben kann.

ComPod #416: AnCCCeige, Teil 3

Tech, Mafia. Mit iFernsehern, LG Köln, MSchef und mehr.

Im dritten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit den Meldungen aus der Technik-Ecke. Mit dabei: 

  • Fanboi
    • 13C48
    • 12,9-Stand
    • 8Health
    • Uhrladerücht
    • Hard7.1
    • BGRshit
    • CDN
    • 7.1b5
    • Gellerhauptung
    • 4duktion
  • Yahack
  • Mafia
    • ITGuardkasten
    • PixLG
    • Österlink
    • GEMAuch
  • MSchef
  • Space
    • Progress M-22M
  • Patrollfail
  • Am Ende

Für Musik sorgt dabei PS22-Chorus mit dem Titel 'All This Time'.

Länge: 48:52, 44,8 MB.

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ComPod #416: AnCCCeige, Teil 2

Politik. Teil zwei von zwei. Mit Regierung, Wirtschaft und mehr.

Im zweiten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit der Politik. Mit dabei: 

  • Regierung
    • Extremende
    • Mehrlitär
    • Betreuungsweniger
    • Oettinger warnt
    • Datenfrüh
    • Saudeal
    • Botvan
    • Korruptfällig
    • Datenbeauftragte
    • eGKBVachten
    • CSteU
    • BahamDU
    • 3%-Termin
  • Wirtschaft
    • Weihschwacht
    • BatterADAC
    • Opelschutz
    • SEPAktiv
    • Kleiniken
    • HREzess
    • DIH2
    • Nebenjobzahl
    • Chemtarif

Für Musik sorgt dabei Shannon Hurley mit dem Titel 'Hollywood + Vine'.

Länge: 44:17, 40,6 MB.

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ComPod #416: AnCCCeige, Teil 1

Politik. Teil eins von zwei. Mit Terror, Schnüffelei und mehr.

Im ersten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit der Politik. Mit dabei: 

  • Terror
    • Polispitz
    • Rechtzist
    • Drohnschränkung
    • Nijmegen
    • USAngst
  • Schnüffel
    • Kerreise
    • De Schwaflere
    • Warnpert
    • Steinicht
    • Zukerry
    • MerNSA
    • CSCgierung
    • Lügfertibama
    • Britunfrei
    • Binney-Forderung
    • AnCCCeige
    • US-Zahlen
    • Kryptzessor
    • Schrödauch
    • Mützelang
    • DOSonymous
    • Merkolle
    • Maaskür
    • Gegenspionage
    • USarn
  • Sellastrahl
  • Vatik
  • Vatipöbel

Für Musik sorgt dabei Allison Crowe mit dem Titel 'Circular Reasoning'.

Länge: 50:04, 45,9 MB.

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umgekehrte Selbstjustiz

Neues vom Schnüffel: Die deutschen Medien finden gerade spannend, dass auch der Gas-Gerd zu seienr Zeit als Kanzler abgehört wurde, während "Sicherheitskreise" davon schwafeln, dass Abhörprotokolle Merkels öffentlich werden könnten. Bei Gas-Gerd wäre es doch eher überraschend gewesen, wenn die Schnüffler ausgerechnet den nicht überwacht hätten, und zu Merkel fällt mir immer wieder nur das CDU-Motto ("Wer nichts zu verbergen hat hat auch nichts zu befürchten") ein. 

Aber worauf ich eigentlich hinaus wollte: Der britische Schnüffeldienst soll nicht nur geschnüffelt haben, sondern auch aktiv Rechner angegriffen haben, die von anonymen Personen genutz worden sein sollen, die sich unter dem Label Anonymous bewegt haben sollen. Wenn ich mich da nicht schwer irre, haben westliche Regierungen doch schon rumgepoltert, dass derartige dDOS-Angriffe wie klassische Kriegshandlungen zu werten wären. Entsprechend hat dann also der britische Geheimdienst Krieg gegen Bürger aller möglichen Länder erklärt. in der analogen Welt wäre das ungefähr so, als hätte der Kapitän eines nuklear bewaffneten U-Bootes seine Raketen abgefeuert, und die wären explodiert. Da zeigt sich dann auch, dass die offizielle Reaktion sehr dünn ist: Die Briten behaupten, der Schnüffeldienst habe sich immer an alle Gesetze gehalten. Nicht mal ein "Huch, das wollten wir aber nicht" oder Ähnliches ist zu lesen gewesen. Die geben sich nichtmal mehr Mühe so zu tun, als wäre alles okay.

Urhebahnsinn

Es gibt mal wieder Wahnsinn rund ums Urheberrecht. Dieses Mal geht es um Fotos, die ein Netz-Nutzer auf der Bilder-Plattform Pixelio gefunden und legal für seine eigene Webseite genutzt hat. Zu den Nutzungsbedingungen gehört auch die Nennung des eigentlichen Fotografen, was der Netz-Nutzer auch wie vorgeschrieben von der Bilder-Plattform auf seiner Seite getan hat. Nun war aber der Fotograf der Meinung, dass der Hinweis ja nicht erscheint, wenn man die Bildadresse direkt aufruft, und ist vor Gericht gezogen. Das Landgericht Köln (ja, da war doch gerade erst was mit Urheberrechten und dem Landgericht Köln) meint jetzt, dass es nicht ginge, dass beim reinen Bildbetrachten nicht irgendwo der Fotograf genannt würde. 

Der Fall macht jetzt die Runde im Netz, weil mal wieder erstaunlich viel Dummheit im Dunstkreis der Urheberrechte und dem LG Köln auftritt. Da ist es nur umso putziger, dass besagtes Gericht ebenfalls Fotos von Pixelio auf seiner Webseite nutzt, die alleine betrachtet auch keinen Hinweis auf die jeweiligen Urheber enthalten. Ob da wohl mal jemand das Gericht mit seinem eigenen Urteil konfrontieren will...?

BSI-mehr-Fail

Apropos Versagen: Dass das BSI bei den angeblich Millionen an geleakten Mail- und Passwort-Kombinationen ziemlich gründlich versagt hat, hatte ich schon gewürdigt. Aber offenbar war das Versagen noch tiefer, denn das BSI hatte die Daten wohl nicht erst seit Dezember, sondern die wussten von Adressen der Bundesregierung bereits seit August, also bummelig ein halbes Jahr länger schon. Für einfaches behördliches Versagen reicht es da schon nicht mehr, und wirft die Verschwörungstheorie auf, wer denn noch seit wann die Daten hatte. So mancher Behörde mit Geheimdienst-Ambitionen ist ja zuzutrauen, dass sie erst nachsehen wollen, ob die Passwörter auch bei den Mailanbietern funktionieren. Und für besondere Langsamkeit ist ja eigentlich das BKA bekannt, was ja vor inzwischen fünf Jahren nach der Zensur-Infrastruktur geheult hat, weil es ja so schwer wäre, Missbrauchsdokumentationen aus dem Netz zu entfernen. Da liegt es einigermaßen nahe zu vermuten, dass das BKA erst eine Weile mit den Daten rumspielen wollte, bevor der Pöbel informiert wird.

Zutrauen würde ich es dem Amt mit der Bundeswanze jedenfalls.

AnCCCeige

Am Montag haben Chaos Computer Club und Internationale Liga für Menschenrechte eine Strafanzeige gegen die Mitglieder der aktuellen Regierung, sowie die Chefs der diversen Geheimdienste gestellt. Es geht dabei um die offensichtlich langfristig geduldeten Agententätigkeiten ausländischer Mächte, die eigentlich strafrechtlich verfolgt werden müssten, aber komischerweise nicht werden. 

Ich gehe nicht davon aus, dass nach der Anzeige der Generalbundesanwalt (oder irgend ein anderer Staatsanwalt) sich mal in Bewegung setzen würde, aber immerhin müssen die dann eine Begründung basteln, warum sie denn belieben, dem Verdacht auf Straftaten so gar nicht nachzugehen. Davon abgesehen ist die sehr öffentliche Anzeige auch eine PR-Maßnahme für die beiden Vereine, denn so fällt auch der Presse nochmal auf, dass es da ja Gesetze gibt, die ziemlich sicher gebrochen wurden, wenn an den von Snowden befreiten Dokumenten etwas dran ist. Und dass die gelogen wären behauptet außer dem jetzigen Landwirtschaftsminister und dem Generalbundesanwalt komischerweise nicht einmal die US-Regierung. Die hat dafür am Wochenende ihren Außenminister zur "Sicherheitskonferenz" geschickt, wo der Luftblasen absondern durfte, wie eng man doch befreundet sei, ohne auf die konkret bekannt gewordene Schnüffelei auch nur einzugehen. Der Herr Kerrywurst könnte da ganz gut als Nebelschwade durchgehen, so undurchsichtig ist das, was von seinen Äußerungen mir begegnet ist.

FakeGuard

Neues von den RedTube-Abmahnungen. Die Veröffentlichung des Schlechtachtens der angeblichenErmittlungs-Software hatten wir ja gerade erst, das war schon ziemlich lächerlich. Am Freitag vermeldet Heise dann noch, dass ein Leser der Seite die angebliche Hersteller-Firma der magischen Stream-beobacht-Software aufgesucht hat und nur einen Briefkasten gefunden hat.Außerdem hat ein anderer Leser mal eine eigene Stream-Schnüffel-Seite gebastelt, die sich die Stream-Daten von Redtube holt, und dem Nutzer in einem eigenen Container präsentiert, der dann mitschneiden kann, wann der Nutzer was getan hat. Nachdem der feine Herr Rechtsanwalt Urmann ja bereits die temporäre Speicherung beim Streaming für eine Urheberrechtsverletzung hält, dürfte solch eine Seite wohl als ganz doll Böse bei ihm gelten.

Fassen wir also mal kurz zusammen, was wir Stand jetzt haben: Eine nicht existierende Firma hat einen Patentanwalt ein Schlechtachten schreiben lassen, in dem der die Funktion einer Software bescheinigt, ohne auch nur die Funktion der Software gesehen zu haben. Dann wird eine Briefkastenfirma (ITGuards) im Silikon-Tal eröffnet, die angeblich die begutachtete Software einem angeblichen Rechteinhaber zur Verfügung stellt. Der will dann ermittelt haben, dass Nutzer Videos bei Redtube geraubmordkopiert hätten, woraufhin der feine Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit einem Stapel IP-Adressen beim Landgericht Köln aufläuft, was von Download behauptet und daraufhin die Anschlussinhaber zu den IP-Adressen erhält. Die Liste gelangt dann irgendwie zur Regensburger Kanzlei des in Hamburg befindlichen feinen Herrn Rechtsanwalt Urmann (und Collegen), die dann die Anschlussinhaber im Dezember letztes Jahr angeschrieben haben, dass die doch mal Geld rüberwachsen lassen sollten, sonst könnte man ja mal vor Gericht ziehen. Wie viele Schreiben es gab ist genauso wenig dokumentiert, wie die Anzahl der brav zahlenden Angeschriebenen. Da hüllt der feine Herr Urmann sich in Schweigen.

Bin das jetzt nur ich, oder sieht das ganze verdächtig nach einem ziemlich ungesetzlichen Vorgehen aus? Schon die juristische Grundlage, aus dem Ansehen eines Streams eine Urheberrechtsverletzung zu konstruieren ist mal mindestens dünn, dann darf begründet bezweifelt werden, dass die ominöse Firma The Archive AG die Rechte an den Filmchen überhaupt erworben hat, dann darf an der korrekten Funktion der ominösen Software Gladii der Briefkastenfirma ITGuards gezweifelt werden, und dann darf man noch das Schlechtachten des Patentanwalts in seiner Aussagekraft dazu bezweifeln. Für mich sieht das alles sehr danach aus, dass da unbescholtenen Bürgern über ein Netz aus Unwahrheiten Geld abgenommen werden sollte. Bedenklich ist, wie da das Justizsystem (drei Anwälte und mindestens das Landgericht Köln) darin involviert sind. Das Landgericht hat zwar in den ersten vier von einigen Tausend Fällen die Herausgabe der Anschlussinhaber als rechtswidrig erkannt, aber von Konsequenzen für die Täter habe ich immer noch nichts vernommen. Weder der feine Herr Abmahnschreiber, noch der feine Herr Anschlussinhaber-Beauskunfter, noch der feine Herr Gutachter oder gar einer der Richter wurden bisher für ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen, ja das wurde noch nicht einmal versucht. Mindestens die Rechtsanwaltszulassung des feinen Herrn Urmann dürfte man ihm in seienr Kanzlei ja mal abnehmen, wo der doch eigentlich hier in Hamburg ansässig sein sollte.

Aber das wird alles vermutlich nicht passieren. Der 'Richtervorbehalt' wird in der Politik weiter als Allheilmittel verkauft werden, und die Abmahn-Masche wird auch weitergehen, wenn auch hoffentlich nicht mehr mit Abmahnungen für Streaming. Die Nummer haben Urmann und seine Collegen hoffentlich gründlich verbrannt.