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ComPod #148: Noch unzensiert, Teil 1

Politik. Teil eins von zwei. Mit Zensur-Update.

Im ersten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit der Politik. Mit dabei: HRE-Gesetz durch den Bundestag, Atom-U-Bumm 2, Wahlcomputer-Manipulation, Zensur-Update mit technischen Bedenken der Grünen, Australien-Diskussion, Schwafble, Kabinett, Terrorkom, nicht zu nutzende Provider, KDG-Quasi-Leugnung, australischer Austritt, Eckpünktchen, schmutzige Details dazu, Wikileaks-Hausdurchsuchung, Provider-Namen, von Streberberg, Udos fundierte Meinung, eco hält dagegen, Zeitungszeugen. Für Musik sorgt dabei Tristame mit dem Titel 'Move On'.

Länge: 47:07, 43,2 MB.

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ausgetausst.

Damit ist es wohl offiziell: Jörg Tauss, dem meines Wissens immer noch nur ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderporno-Besitzes anhängt, wird nicht wieder zur Wahl stehen. Die Vorwürfe, die Tauss gegen die SPD erhebt, kommen nicht besonders überraschend: Er trete von seinem Listenplatz zurück, weil er von Teilen der SPD "regelrecht gemobbt werde". "Mit solchen Leuten im Rücken kann man keinen Bundestagswahlkampf führen", klagte der Politiker. Er monierte, für ihn hätte die Unschuldsvermutung offenbar nicht gegolten. Bereits vor Abschluss der Ermittlungen gegen ihn sei er vorverurteilt worden.

Rein zufällig beliebte ja der Staatsanwalt, die jeweiligen Neuigkeiten mit der Presse zu diskutieren, während dem Tauss und sein Anwalt die Akten nicht einsehen konnten. Dafür hat sich die Presse dann über die Vorwürfe hergemacht. Alles zusammengenommen kann ich den Vorwurf der Vorverurteilung mehr als nur nachvollziehen, auch wenn Tauss mit seinen Ermittlungen im Alleingang keinen Preis für besonders schlaues Verhalten verdient hat.

nicht verlinken

Wer nicht irgendwann eine Hausdurchsuchung am Hals haben will, darf einfach eine Böse Sache nicht tun: Irgendwohin verlinken. Okay, genau genommen dürfen wir das schon ein paar Tage länger wissen, aber die Hausdurchsuchung beim Betreiber von wikileaks.de wird laut Udo nur damit begründet, dass er mit der Weiterleitungsdomain ja auf eine Seite verlinkt habe, über die man auf eine Liste mit Links kommen könne, unter denen auch mindestens ein (klickbarer) Link sei, unter dem man kinderpornografisches Material erhalten/einsehen könnte.

Dumemrweise ist das Prinzip des world wide web die Verlinkung. Genau das als Vorwurf zu nutzen (und damit eine Hausdurchsuchung, also einen starken Eingriff in die Rechte eines Bürgers zu rechtfertigen), das zeigt mal wieder, dass die Strafverfolger ähnlich unseren Volksverkäuferntretern schlicht und ergreifend das Internet gar nicht verstanden haben. Muss man eigentlich noch darauf hoffen, dass die Verantwortlichen noch lernfähig sind? So wirkt die Hausdurchsuchung jedenfalls stark nach Einschüchterung. Aber vielleicht war genau das ja auch beabsichtigt.

Entführungserlaubnis

Brisant, was der Sonderermittler des Europarates, Dick Marty, herausgefunden haben will. Wenn das stimmen sollte, hätte es ein NATO-Abkommen gegeben, was nicht nur die Geheimdienste der beteiligten Länder intensiv miteinander zusammenarbeiten lassen hätte, sondern auch einen geheimen Zusatz, der US-Agenten nicht nur völlige Bewegungsfreiheit auf den Territorien der Alliierten hatten, sondern dass ihnen auch Straffreiheit zugesichert worden sei.

Damit hätten die NATO-Staaten bewusst in Kauf genommen, dass US-Schnüffler in ihren jeweiligen Ländern Gesetze brechen, und letztlich Personen entführen, foltern und beliebig lange gefangen halten konnten. Toll, wie so ein Verteidigungsbündnis doch funktioniert.

Kinderporno-Massengeschäft: Sicht eines Strafrechtsanwalt

Udo Vetter hat sich mal Gedanken über die Behauptungen der Leyenministerin gemacht. Als Strafrechtsanwalthat er ja einen gewissen Einblick in die Welt angeblicher und tatsächlicher Straftäter. Kurz zusammengefasst: Das angebliche Massengeschäft gibt es gar nicht. Niemand kauft Kinderpornos, und schon gar nicht auf irgend welchen Internetseiten. Damit nimmt Udo Vetter das Grundargument der Leyenministerin schlichtweg komplett auseinander.

Ausschnitt gefällig? Bitte sehr:

Alle, ich wiederhole, alle haben die Kinderpornos aus Tauschbörsen, Newsgroups, Chaträumen, Gratisbereichen des Usenet oder aus E-Mail-Verteilern. Manche kriegen es auf DVD, ganz normal mit der Post.

Kein einziger jedoch hat seine Tauschpartner bezahlt. Und diese Tauschpartner haben auch nichts verlangt. Selbstverständlich wertet die Polizei in den allermeisten Fällen auch aus, woher die Dateien kamen. Bezahlseiten sind nicht darunter. Auch verdächtige Überweisungen etc. werden nicht festgestellt. Wie auch, möchte man sagen. Spätestens seit der Aktion Mikado ist jedem einschlägig Interessierten klar, dass Zahlungen früher oder später gerastert werden.

Zensurentwurf schon fertig

Da schaut man mal kurz nicht hin, und schon will der Wirtschaftsminister von Guttenberg einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes fertig haben. Da kommen mir dann doch starke Zweifel, ob zu Guttenberg das Gesetz nicht bereits von seinem Vorgänger, dem Inkompetenz-Gloss übernommen hat. Davon ganz abgesehen, bin ich mir immer noch sicher, dass ein Zensurgesetz einer Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten wird, also verfassungswidrig sein wird. Da trifft es sich ja ganz gut, dass die verfassungsbruch-Koalition das Gesetz unbedingt noch vor der Wahl durchdrücken will. Dann dauert es wenigstens nicht mehr so lange, bis man das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht bringen kann.

Wikileaks-Durchsuchung

Heilige Scheiße! Da hat also die Polizei hausdurchsucht beim Inhaber der Domain wikileaks.de. Gestern Abend um 21 Uhr. Wegen Gefahr im Verzug.Und da muss ich Fefe mal Recht geben, der sich gründlich aufregt über die Durchsuchubngs-Scheiße, die unsere Junta rein zufällig abzieht, wo doch heute das Leyen-Papier vom Kabinett durchgenickt werden soll.

...und dann hat die Polizei nur einen Laptop und eine externe Festplatte mitgenommen. Hat der Durchsuchte überraschenderweise nicht die gesamten Domaininhalte aus seinem Wohnzimmer gehostet? Hey, StA Dresden: Ihr seid total dämlich.

Zensur-Eck

Was die taz hier aufgetan hat, darf wohl ohne Untertreibung als heiße Luft gelten. Das ominöse Zensur-Eckpunkte-Gesetz-Gedöns, was die Leyin im Kabinett durchgewunken haben will, fordert auf der gigantischen Anzahl von zwei (In Zahlen: 2) Seiten, dass doch alle ISPs ganz doll wichtig ganz doll Böse Seiten zensieren sperren sollen.

Die Sache hat nur einen riesengroßen Haken: Entscheidende Fragen bleiben aber ausdrücklich offen. "Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden die Eignung und Effizienz der unterschiedlichen Sperrmaßnahmen zu erörtern sein", heißt es wolkig in den Eckpunkten. Dabei seien auch "Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte" zu klären. Oder anders ausgedrückt: Erst wird zensiert, dann wird geklärt, dass das eigentlich absolut verfassungswidrig war. Stichworte dazu: Artikel 5 Grundgesetz (Rezipientenfreiheit, "Eine Zensur findet nicht statt"), Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis).

Oder anders ausgedrückt: Die Kabinetts-Mitglieder, die Gerüchten zufolge alle einen Amtseid geschworen haben, in dem unter anderem die Verfassung (die immer noch auf dem Namen Grundgesetz hört) als zu schützendes Gut erwähnt wurde, werden morgen ein Papier beschließen, was ganz klar ankündigt, dass damit gegen die Verfassung verstoßen werden soll, um einen ominösen "Massenmarkt für Kinderpornografie im Internet empfindlich stören und ein weiteres klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornografie setzen".

Wenn der Verfassungsschutz wirklich die Verfassung schützen würde, müsste der sofort gegen die Mitglieder des Kabinetts vorgehen.

quasi eigentlich ein bisschen geleugnet

Mich beschleicht der Verdacht, Kabel Deutschland hat Angst davor, dass der Firma Kunden abhanden kommen, wenn sie zugibt, freiwillige Internet-Zensur zu betreiben. Deshalb ließ die Firma über einen Sprecher ausrichten: "Derzeit gibt es noch keinen Vertrag zwischen Kabel Deutschland und dem Bundesfamilienministerium, der die Sperrung von Kinderpornoseiten regelt."

Dummerweise ist diese Leugnung so schwammig, dass sie eher ein Eingeständnis ist: Derzeit besteht also noch kein Vertrag. Ich lese da vor allem die Worte derzeit und noch. Die stehen nur nicht im Widerspruch zur gestrigen Meldung. Da behauptet schließlich niemand, die Firma hätte bereits einen Vertrag unterschrieben. Das Wort noch interpretiere ich frei als Aussage, dass so ein Vertrag aber demnächst unterschrieben werden könnte, und würde.

Außerdem ist mir im Dementi noch der Vertragspartner unangenehm aufgefallen. Schließlich sollte doch nach dem geleakten Vertragsentwurf der Vertrag zwischen den Providern und dem Bundes-Kriminellen-Amt (kurz BKA) geschlossen werden. Das Leyenministerium ist da gar nicht in den Vertrag involviert. Aber ganz offensichtlich weiß der KDG-Sprecher das nicht, wahrscheinlich, weil immer wieder Vertreter des leyenhaften Ministeriums anrauschen, irgend welche Kinderpornos vorführen, und dann Forderungen in den Raum stellen.

Dass Golem in dem Artikel auf die FAZ verlinkt, wo die Leyen-Politikerette mal wieder sinnlose Worthülsen absondern darf, erwähne ich nur nebenbei, frage mich aber, was der Artikel wohl mit 'Zugangsnummern' der zu zensierenden Seiten meint.

Zensur-Blubber

Aha. Vodafone (Arcor?) und Kabel Deutschland sind doch ernsthaft gewillt, ihren Kunden nur ein zensiertes Internet zugänglich zu machen. Die Terrorkom, die ja an einer Einigung arbeitet, wäre aber sperriger. Diese „fordert zunächst weit reichende Zugeständnisse der Bundesregierung“. Unter anderem verlangt die Telekom die Zusage für eine Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll. Insbesondere habe sich die Telekom „nicht dazu durchringen können, für den Fall, dass eine kinderpornografische Webseite angewählt wird, dem Nutzer statt der ursprünglich gewünschten Seite eine Stoppseite anzuzeigen“. (Quelle) Soso, etwas so schlimmes wie eine Zusage zu einer Gesetzesinitiative wagt die Terrorkom zu verlangen. Dafür gehören die Verantwortlichen doch bestimmt gesteinigt. Mal ganz davon abgesehen, dass eine Zusage einer Gesetzesinitiative gar nichts über das Zustandekommen oder die Verfassungskonformität eines Gesetzes sagt.

Erbärmlich, diese Regierung.

(via)

Neusprech-Alarm

Unser aller Schnüffelminister schwafelt also mal wieder in Neusprech. Bei der Internet-Zensur, die unter dem Vorwand der Kinderpornografie eingeführt werden soll, gehe es gar nicht um  Internet-Zensur, aber um Web-Sperren gegen Kinderporno. Da fragt sich der geneigte Leser derartigen Geschwafels doch, worin der Unterscied bestehen soll. Aber bestimmt soll die Internet-Zensur, die am Mittwoch durch das Kabinett gewunken werden soll auch nur in ganz wenigen, ausgewählten Fällen von ganz-bestimmt-richtigen Kinderpornos eingesetzt werden. Bestimmt auch niemals im großen Stil. Wie die Bundeswanze, die ja auch nur in ganz speziellen, ganz seltenen Fällen genutzt werden sollte. Warum sollte denn unsere Regierung jemals etwas anderes 'web-sperren', als ganz doll ekliges Massengeschäfts-Material?

ComPod #147: Nicht Harmslos, Teil 3

Space und Tech. Mit Cut, Copy and Paste.

Im dritten Teil des Podcasts für diese Woche befasse ich mich mal wieder mit den Nachrichten aus Weltraum und der Technik. Mit dabei: STS-119, iPhone mit Gerüchten von Kevin Rose und von Premium-Apps, Firmware 3.0 mit neuen Bezahlmodellen, P2P, Dock, Karten, Dreh-für-Dreh (aka Turn by Turn Direction), Schieb (aka Push notification), CopyPaste (Cut, Copy and Paste), Landscape, Messages Voice Memos, Kalender, Suche, mehr als 100 Funktionen, erhältlich im Sommer, und mit Tethering. Auerdem noch Medienmafia: Mehr Mordkopien, No x86, der Geheim-Chip in den Kopfhörern und eine Bank-Wanze. Für Musik sorgt dabei Rob Costlow mit dem Titel 'Twilight'.

Länge: 48:31, 44,5 MB.

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noch nicht umgekippt

So eine Überraschung aber auch: Die SPD will noch(!) nicht die Bundeswanze für Strafverfolgung freigeben. Die Gesetzes-Änderung zum Wanzen-Einsatz aus dem Justizministerium soll dann bestimmt nur die 'Quellen-Telekommunikationsüberwachung' erlauben. Dass dabei genau die gleiche Bundeswanze eingesetzt werden dürfte, fällt nicht weiter auf. Der Wanze wird dann ganz doll ernsthaft verboten, Festplatten abzuschnorcheln. Daran werden sich die besonders Verfassungskonformen Strafverfolger bestimmt immer halten. Wenn sie nicht gerade etwas besseres zu tun haben.

Marions Abmahnung

Marion 'Kochbuch' K. ist immer noch auf dem Abmahn-Trip unterwegs, bei dem sie versucht, Forenbetreibern per Abmahnung jegliche Benutzung von Fotos von 'ihrer' Webseite (warum heißt Marion im Impressum eigentlich Folkert?) zu untersagen. Das Landgericht Hamburg mit seiner Pressekammer ist ihr dabei zwar gern behilflich, aber das Oberlandesgericht kassiert dessen Entscheidung auch mal ein. So geschehen im Fall eines Foto-Forums, in dem ein Teilnehmer ein Bild von Marion-Folkert veröffentlicht hatte. Das OLG war weder der Meinung, ein Forenbetreiber mache sich die Beiträge der Forennutzer zu Eigen, noch sei er verpflichtet, in seinem Forum jegliche Bilder-Veröffentlichung zu verhindern. Auch anonyme oder pseudonyme Nutzung müsse ein Forenbetreiber nicht verhindern. Und die Anwaltskosten vom Marion-Folkert erlegte das Gericht dem Forenbetreiber nicht auf. Immerhin habe der ja erst durch das anwaltliche Schreiben von dem Urheberrechtsverstoß in seinem Forum erfahren.

Wenn Marion-Folkert zukünftig nicht selbst die Auslagen ihres Anwalts bezahlen will, könnte sie ja mal selbst versuchen, Forenbetreiber anzuschreiben, in deren Foren ihr Urheberrecht verletzt wird. Das ist dann auch günstiger als jedes Mal das Gericht zu befragen.