Nach langer Zeit darf regensburg-digital.de wieder meinen, dass bei einer Zahlung einer Kirche im Zusammehang mit Missbrauch durch einen Geistlichen eine Art Schweigegeld gezahlt worden sei. Wobei dau sicher auch geholfen haben dürfte, dass die Kirche gar kein Geld mehr zu zahlen bereit war, nachdem das Opfer öffentlich gemacht hatte, von jenem geistlichen missbraucht worden zu sein.
Sicher überrascht es niemanden, dass das Landgericht Hamburg zu der Auffassung gelangte, eine solche Meinungsäußerung sei zu verbieten. Das Oberlandesgericht war jetzt immerhin anderer Meinung.
Letzte Woche haben die Bundesregierenden beschlossen, den Zensursula-Irrsinn beenden zu wollen, aber während das dafür nötige Gesetz noch nicht mal im Bundestag gelandet ist (die Entwürfe der Oppositionsparteien zähle ich nicht, weil die Regierungsparteien die ohnehin nicht erlauben werden), haben die Länderchefs sich mal wieder eine Zensur-Idee ausgedacht. Dieses Mal soll die Zensur über den Glücksspielstaatsvertrag begründet werden. Wenn ich mich da gerade nicht irre, war Glücksspiel doch auch ein Thema für Zensursula, mit dem der Zensurliebhaber Thomas Strobl (bekannt durch diverse Großtaten wie den Vorsitz der Wahlprüfungskommission, die Wahlcomputer toll fand, regelmäßiges Gepöbelt aus Baden-Württemberg, und die Tatsache, dass er Schwiegersohn des Ex-Innen- und amtierenden Finanzministers Schäuble ist) kurz nach der Zustimmung im Bundestag zu Zensursula an die Öffentlichkeit getreten ist. Jetzt soll also das Volk vor Bösen Glücksspiel-Webseiten geschützt werden, die bestimmt nicht deswegen Böse sind, weil an denen der Staat nicht mitverdient, sondern weil die nicht genug gegen Glücksspielsucht tun. Aber wenn die Zensurinfrastruktur erstmal aufgebaut ist, wird die sicher auch gegen andere Böse Seiten eingesetzt werden, wie die Seiten von Raubmordkopieunterstützern, politischen Gegnern, und dem bestimmt auch wieder existierenden Trilliardenmarkt an unlöschbaren Kinderporno-Webseiten. Mir ist ja immer wieder unklar, wie Ministerpräsidenten sich für Zensurinfrastruktur einsetzen, wenn deren Parteien doch angeblich alle dagegen wären. Zumindest gibt es außerhalb der CDU/CSU keine lauten Zensurbefürworter, und doch hat sich bisher kein Ministerpräsident gegen den Mist gewandt. Dafür dürften die Landesparlamente beweisen, dass es den Parteien ernst ist, die da drin vertreten sind. Wenn es nicht wieder zu so komischen Anomalien kommt wie beim JMStV, wo alle Parteien in der Opposition mit Nein gestimmt haben, während sie jeweils als Regierungspartei mit Ja gestimmt haben.
Update: AK Zensur und CCC warnen auch ausdrücklich vor dem Vorhaben. Ich schließe mich der Warnung einfach mal an.
Die neueste Fassung des Staatsvertrages, die offenbar einigen Anwälten bereits zugeflogen ist, spricht recht deutlich von der Zensur. Da haben offenbar die Ministerpräsidenten gar nichts gelernt im letzten Jahr.
Die Regierung hat ja angekündigt gehabt, die (gesetzlich beschlossenen) verlängerten Atomlaufzeiten gälten für drei Monate nicht. Das wurde dann irgendwie kreativ interpretiert als Abschaltung der sieben ältesten Kraftwerke, weil die ach-so-sicheren Kraftwerke mal auf Sicherheit überprüft werden sollten.
Nun fiel dann doch mal ein paar Leuten auf, dass die Regierung als Exekutive nicht einfach so beschließen kann, dass ein Gesetz einfach nicht gilt, und so verkündet die Regierung heute, der Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Atomausstieg (wenn ich mich gerade spontan nicht verzählt habe) gälte nun doch nicht. Eben weil die Exekutive nicht über die Gültigkeit von Gesetzen zu entscheiden hat. Das stimmt wohl, wirft aber für mich die Frage auf, warum die selbe Regierung beim Zugangserschwerungsgesetz (Zensursula) immer noch der Meinung ist, der Exekutive BKA vorschreiben zu können, wie das Gesetz zu interpretieren sei. Warum auf den Sachverhalt niemand von den Qualitätsjournalisten hingewiesen hat, würde mich dann doch mal interessieren.
Hatten wir das nicht schon mal? Die Zensurpartei verlangt offenbar, dass zum März die dämliche Zensurscheiße umgesetzt werden solle. Nachdem das Zensursula-Gesetz vor etwas mehr als einem Jahr in Kraft getreten war, hat das Innenministerium per Brief das BKA aufgefordert, das Gesetz praktisch nicht zu befolgen. Demnach bräuchte es jetzt für einen Einsatz des Gesetzes nur einen weiteren Brief, dass das BKA das Gesetz ab sofort befolgen möge. Dummerweise dürfte kaum ein ISP die Möglichkeit haben, eine vom BKA erstellte Filterliste zur Manipulation von DNS-Antworten umzusetzen. Meines Wissens ist ja nicht mal ein Weg vereinbart worden, wie das BKA Filterlisten überhaupt an die Provider übertragen soll. Die entsprechenden Gespräche haben nicht mehr stattgefunden, nachdem jedem klar war, dass die Zensur nicht nötig sein würde.
Wenn jetzt die Zensurpartei die Internetzensur haben will, stellen sich mir doch mal eben einige Fragen: Was soll die Eile? Mir wäre neu, dass das BKA überhaupt final festgestellt hätte, dass dessen Beamte zu dämlich sind, die Inhalte per freundlichem Hinweis an die Hostingprovider entfernen zu lassen. Alle Berichte, die ich kenne, deuten darauf, dass es trivial möglich ist, dokumentierten Missbrauch innerhalb weniger Stunden, schlimmstenfalls weniger Tage, von den Servern entfernen zu lassen. Das sollte inzwischen auch bei der CZU langsam mal angekommen sein. Außerdem wüsste ich dann noch gerne mal, wie sich die Zensurliebhaber das Vorgehen vorstellen. Glauben die ernsthaft, dass innerhalb weniger Stunden die Zensurinfrastruktur nutzbar wäre? Mal ganz davon abgesehen, dass so Täter, also Personen, die Missbrauchsdokumentationen veröffentlichen und Personen, die sich die ansehen, gewarnt würden, wenn deren Webseiten plötzlich verstoppschildet würden. Das dürfte auch international Ermittlungsverfahren behindern, wenn Honeypots plötzlich verstoppschildet würden. Aber das FBI wird den Zensoren sicher gerne Dankesschreiben schicken.
(via netzpolitik)
Immerhin eine positive Meldung gibt es heute (naja, okay, eigentlich schon gestern): Gestern wurde eine Verfassungsbeschwerde gegen das 'Zugangserschwerungsgesetz' (besser bekannt als Zensursula-Gesetz) eingereicht. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten war das immerhin möglich. Bevor ich allerdings über die Verfassungsbeschwerde jubeln kann, warte ich lieber ab, ob das Gericht die Beschwerde nicht aus formalen Gründen ablehnt. Bekanntlich wird das Gesetz nicht umgesetzt, was durch ein Schreiben vom Innenminister (Exekutive) an das BKA (ebenfalls Exekutive) veranlasst wurde. Dass so ein Schreiben mit dem Grundgesetz vereinbar ist, darf ernsthaft bedreifelt werden, wie auch beim Zensurgesetz. Immerhin hätte das BVerfG mit der Beschwerde eine Gelegenheit, sich mit dem dämlichen Gesetz zu befassen. Hoffentlich nutzen die Richter die Möglichkeit.